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06.03.2018

Andere Länder, andere Sitten - Mitarbeiter
in EU-Länder entsenden

Wenn ein ID-Konstrukteur bei einem Kunden in Belgien ein neues Maschinenmodul einbauen soll, ist das gar kein Problem. Er setzt sich ins Auto, fährt für ein oder zwei Tage hin und arbeitet vor Ort.

Workshop am 5. März in der IHK Köln

Christina Grewe, Geschäftsführerin EIC Trier

Innerhalb der EU, wo freier Handel und Warenverkehr herrscht, sollte das doch ganz einfach möglich sein. Ist es auch, unter der Voraussetzung, dass man die in dem jeweiligen EU-Land geltenden Verfahren zur Entsendung von Mitarbeitern beachtet. Denn grenzüberschreitende Dienstleistungen erfordern nicht nur fachliches und unternehmerisches Know-how im Umgang miteinander, es sind auch steuerliche und sozialversicherungspflichtige Bedingungen daran geknüpft, die man kennen sollte. Genau deshalb nahm ID-Chef am gestrigen Workshop der IHK Köln teil, in dem es um das Thema „Entsendung von Mitarbeitern nach Belgien, Luxemburg und Frankreich“ ging. Christina Grewe, Geschäftsführerin des Europa- und Innovationscentre EIC der IHK und HWK in Trier sowie Dr. Christohpe Kühl von der deutsch-französischen Anwaltskanzlei Epp & Kühl informierten über die wichtigsten Eckdaten der Anforderungen in diesen drei Ländern. Die übergeordneten EU-Richtlinien überlassen nämlich jedem EU-Mitgliedsland selbst, wie es diese in konkrete Meldepflichten umsetzt. So ist es zum Beispiel wichtig zu unterscheiden, ob die Dienstleistungen nur für zeitlich begrenzte Projekte – wie im genannten Beispiel der Entsendung eines ID-Konstrukteurs - oder in Form einer eigenen Niederlassung erfolgt. Auch Angaben zur Renten- oder Krankenversicherungsnummer des Mitarbeiters sind behördlich notwendige Informationen. ID-Chef Werner erhielt im gestrigen Workshop viel neues Wissen, das ihm bei künftigen Einsätzen seiner Mitarbeiter im grenznahen Belgien, Frankreich oder Luxemburg weiterhilft. Wenn dieses Thema auch für Sie interessant ist, finden Sie auf diesen Seiten weiterführende Informationen und Kontaktstellen: Europäische KommissionEU-Richtlinien zur Entsendung von Mitarbeitern (Quelle: Die Zeit, Okt. 2017)

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