Für sie stehen Soforthilfen des Bundes und der Länder bereit. Ab heute (Freitag, 27. März) im Laufe des Tages stellen die einzelnen Bundesländer auf ihren Webseiten die Anträge auf Soforthilfe, deren Grundlage das Soforthilfeprogramm des Bundes ist, online. Für wen die Soforthilfe gedacht ist und wie alles funktioniert, fassen wir für Sie kurz und knapp zusammen.
Infos für Unternehmen in NRW
Die NRW-Landesregierung setzt das Angebot des Bundes 1:1 um und erweitert den Kreis der angesprochenen in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Konkret für die Soforthilfe in Frage kommen somit gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe (einschließlich KünstlerInnen) mit bis zu 50 Beschäftigten, die glaubhaft versichern können, erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona zu haben. Die Angaben mit Begründung erfolgen als Selbstauskunft. Lediglich Unterlagen wie zum Beispiel Personalausweis, Steuer-Nummer sowie Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter müssen mitgeliefert werden.
Einmalige finanzielle Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden
Die Soforthilfe richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und gilt für drei Monate:
• 9.000 Euro für antragberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
• 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
• 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Ausschließlich online beantragen
Um das Verfahren so einfach wie unbürokratisch zu gestalten, stellen Unternehmen und Selbstständige, die unter die genannten Kriterien fallen, ihren Antrag ausschließlich online. Alle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie den Link zum Antrag finden Sie hier:
Wirtschaftsministerium Land NRW
Bundesfinanzministerium
Bundeswirtschaftsministerium