30.01.2023

Das ändert sich 2023: Energiepreisbremse, höhere Homeoffice-Pauschale, mehr Kindergeld und vieles mehr

Wie in jedem neuen Jahr, so bringt auch 2023 wieder eine Reihe von Veränderungen mit sich – für Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen genauso wie im Privaten oder in der großen Weltpolitik. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen seit dem 1. Januar und zum 1. Februar.

Energiepreisbremse

In Deutschland gelten für Gas- und Stromkund:innen von nun an Preisbremsen. Verrechnet werden diese aber erst ab März, rückwirkend für Januar und Februar.

 

 

Höherer Beitrag für Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent des Bruttolohns. 2019 bis 2022 hatte vorübergehend ein abgesenkter Betrag gegolten, weil die Bundesagentur für Arbeit eine Rücklage von 26 Milliarden Euro aufgebaut hatte. Diese wurde durch die hohe Kurzarbeit in der Corona-Zeit aber inzwischen aufgezehrt.

 

Mehr Mindestlohn in verschiedenen Branchen

Für einige Branchen gilt ab 2023 ein höherer Mindestlohn. So steigt zum Beispiel in der Dachdeckerbranche im Januar der Mindestlohn auf 13,30 Euro pro Stunde für Ungelernte, bzw. auf 14,80 Euro für Gesellinnen und Gesellen. Im Elektrohandwerk steigt der Branchenmindestlohn auf 13,40 Euro. Im Bereich Maler- und Lackierhandwerk bekommen Gesellen ab 1. April 14,50 Euro die Stunde, Helferinnen und Helfer 12,50 Euro.

 

Obergrenze für Midijobs erhöht

2023 wird die sogenannte Midijob-Grenze auf 2.000 Euro brutto im Monat erhöht. Das heißt: Erst wer monatlich mindestens 2.000 Euro brutto verdient, dem werden die vollen Sozialabgaben abgezogen. Bis dahin sind die Beiträge je nach Einkommen reduziert. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die geringeren Beiträge vor allem im unteren Einkommensbereich den Anreiz erhöhen, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

 

Höhere Mindestvergütung für Azubis

Wer 2023 eine Ausbildung beginnt, erhält im ersten Lehrjahr eine Mindestvergütung von 620 Euro. 2022 lag der Betrag noch bei 585 Euro. Für das zweite Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten Jahr um 40 Prozent. 

 

Regelung zu Kurzarbeitergeld gilt weiterhin

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bleibt: Die Sonderreglung hierfür wurde bis Ende Juni 2023 verlängert. Damit kann Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits dann gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent (statt regulär ein Drittel) der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind. Beschäftigte müssen zudem keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen. Auch Leiharbeiter können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten, denn die Regelung hierfür wurde ebenfalls bis vorerst 30. Juni verlängert.

 

Bescheinigungen an Arbeitsagentur nur noch digital

Unternehmen dürfen Bescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit nur noch online übermitteln, nicht mehr in Papierform. Das gilt für Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen. Das Widerspruchsrecht von Arbeitnehmern gegen die elektronische Übermittlung entfällt, ebenso die Informationspflicht für die Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern.

 

Homeoffice-Pauschale

Bislang war die Homeoffice-Pauschale bei der Einkommensteuererklärung auf 600 Euro begrenzt, man konnte somit je fünf Euro für maximal 120 Homeoffice-Arbeitstage im Jahr geltend machen. Ab 2023 können je 6 Euro für maximal 210 Tage Homeoffice im Jahr geltend gemacht werden, insgesamt also 1.260 Euro. Das gilt auch, wenn man nicht über ein häusliches Arbeitszimmer verfügt. 

 

Finanzielle Erleichterungen für Eltern

Im neuen Jahr wird das Kindergeld erhöht. Und zwar auf 250 Euro pro Kind – unabhängig davon, wie viele Kinder man hat. Bisher gab es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld, für das dritte 225 und erst ab vier oder mehr Kindern 250 Euro pro Kind. Auch Eltern, die kein Kindergeld erhalten, sondern stattdessen durch den Kinderfreibetrag Steuern sparen, sollen profitieren: Der Freibetrag wird für 2023 um 202 Euro auf 3.012 Euro je Elternteil erhöht.

Zudem wird der Höchstbetrag beim sogenannten Kinderzuschlag von 229 auf 250 Euro pro Monat angehoben. Der Kinderzuschlag geht zusätzlich zum Kindergeld an erwerbstätige Eltern mit geringem Einkommen und Vermögen. Er muss bei der Familienkasse beantragt werden und wird dann in der Regel für sechs Monate bewilligt.

Für Alleinerziehende, bei denen mindestens ein Kind lebt, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, aber kein weiterer Erwachsener, gilt ein höherer Entlastungsbetrag: Dieser zusätzliche Steuerfreibetrag steigt von 4.008 Euro auf 4.260 Euro.

Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung machen und auswärtig untergebracht sind, steigt ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 924 auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr.

 

Mehrere Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge

Der allgemeine Beitragssatz für die Krankenkassen bleibt 2023 gleich, dennoch müssen viele gesetzlich Versicherte wegen erhöhter Zusatzbeiträge mehr zahlen. Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 1,3 auf 1,6 Prozent. Dieser Satz gilt für alle, deren Beiträge regelmäßig durch Dritte bezahlt werden, zum Beispiel Bürgergeldbezieher. Jede Krankenkasse kann aber individuell in ihrer Satzung den Zusatzbeitrag festlegen und hier haben einige Versicherungen Erhöhungen angekündigt.

 

Wegfall der Maskenpflicht ab 2. Februar 2023

Ab dem 2. Februar kann man wieder komplett ohne Mund-Nasen-Schutz verreisen. Älteren Leuten oder Menschen mit Vorerkrankung wird dennoch geraten, eine Maske zu tragen. Das liegt dann aber im eigenen Ermessen. Auch die gesetzliche Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr der Deutschen Bahn besteht nur noch bis einschließlich 1. Februar.

 

"Wind-an-Land"-Gesetz tritt ab Februar in Kraft

Im Februar 2023 tritt das neue "Wind-an-Land"-Gesetz in Kraft. Hierdurch sollen die Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen an Land beschleunigt werden, um so den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Das Gesetz sieht vor, dass entsprechend Flächen für die Windräder bereitgestellt werden. Dadurch sollen bis Ende 2032 die Bundesländer zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen, informiert die Bundesregierung. Die Bundesländer werden also stärker in die Verantwortung genommen, dürfen allerdings noch über die Mindestabstände zu Wohnhäusern entscheiden. Sollten sie ihr Flächenziel aber nicht erreichen, treten die landespezifischen Regelungen außer Kraft.

 

Fun fact zum Schluss: Bier wird teurer

Wie das Portal Getränke-News berichtet, müssen die Deutschen ab Februar nun auch für ihr Bier tiefer in die Tasche greifen. So sollen zum Beispiel bei der Warsteiner-Gruppe die Flaschenbierpreise um 6,80 Euro pro Hektoliter steigen, Fassbier soll um 20 Euro teurer werden.

 

Quellen (online): mdr, faz, ruhr24, finanzen.net

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