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19.04.2018

DSGVO last minute - fast jeder ist betroffen

Haben Sie schon etwas von der sogenannten DSGVO gehört? Nein? Dann stellen wir Ihnen hier kurz vor, worum es geht. Ab dem 25. Mai 2018 – also in etwas mehr als 4 Wochen – regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Verarbeitung personenbezogener Daten einheitlich für die gesamte Europäische Union und löst damit das bisher in Deutschland gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab.

(Foto: TheDigitalArtist, freie kommerzielle Nutzung)

Um was geht es dabei? Die Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sollten unionsweit gleichmäßig und einheitlich angewandt werden. Was sind die Neuerungen? Wer gegen die Verordnung verstößt, wird härter bestraft als bisher. Für Unternehmen können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro (bzw. bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres) im Ernstfall fällig werden. Aber auch KMU´s oder Einzelunternehmer können betroffen sein. Auf wen trifft die DSGVO zu? Von der EU-DSGVO und dem nationalen Recht nach BDSG sind also praktisch alle Unternehmen betroffen, die innerhalb der EU personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten oder anderen Personen in ihrem Umfeld erheben, speichern und verarbeiten. Auch Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU haben, innerhalb der Gemeinschaft aber Waren oder Dienstleistungen vertreiben, unterstehen ebenfalls der EU-DSGVO. Welche Daten sind gemeint? Eigentlich alle personenbezogene Daten, die in irgendeiner Form Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse darstellen. Dazu gehören unter anderem: Name und Adresse, ID-Nr. (Personalausweis, Reisepass), IP-Adresse, Angaben zur Gesundheit, Gewerkschaftszugehörigkeit und vieles mehr. Selbst vermeintlich „belanglose“ Daten wie die Haarfarbe fallen gleichwertig unter diese Angaben. Stellen Sie sich einfach mal folgende Fragen:
  • Bieten Sie Dienstleistungen oder Waren in Deutschland an?
  • Bieten Sie Dienstleistungen oder Waren in der EU an?
  • Haben Sie Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen?
  • Haben Sie eine Unternehmenswebseite mit Kontaktformular oder Anfahrtsskizze per Google Maps?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten können, verarbeiten Sie personenbezogene Daten und sind verpflichtet, die DSGVO einzuhalten. Unser Tipp: Es gibt zurzeit massig Infos im Internet zum Thema DSGVO. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich juristischen Rat einholen und die Webseite vom firmeneigenen oder externen IT-Spezialisten prüfen und aktualisieren lassen. Denn die hier zusammengestellten Infos sind nicht rechtsverbindlich.

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