Der gesetzliche Mindestlohn wird 2021 um 15 Cent von 9,35 auf 9,50 Euro erhöht. Bis 2022 soll er auf 10,45 Euro angehoben werden. Die Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar auf 550 Euro im Monat.
Die Große Koalition hat sich auf eine Entlastung für Arbeitnehmer geeinigt, die in der Corona-Pandemie viel von zu Hause aus arbeiten müssen. Für sie soll es eine Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr geben.
Ab dem kommenden Jahr wird die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, auf 16.956 Euro bzw. 33.912 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung) erhöht werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bei einem Bruttojahreslohn unter 73.874 Euro (Alleinstehende) und unter 151.990 Euro (Eltern mit 2 Kindern) der Soli entfällt.
Die seit dem 1. Juli geltende Mehrwertsteuerreform (16 bzw. 5%) ist bis zum Ende des Jahres begrenzt und wird nicht verlängert. Ab 1. Januar 2021 muss dann wieder der Regelsteuersatz von 19 % und die ermäßigte Umsatzsteuer von 7% in Rechnungen ausgewiesen werden.
Die AU wurde bisher nach einem Arztbesuch in Papierform ausgestellt und musste sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse vorgelegt werden. Damit ist ab 2021 Schluss. Der behandelnde Arzt soll die AU auf elektronischem Weg an die zuständige Krankenkasse schicken. Dort kann der Arbeitgeber sie dann online abrufen. Für eine Übergangszeit soll es zunächst noch die analoge Ausstellung geben.
Besitzer von Fahrzeugen, die ab 1.1.2021 neu zugelassen werden und zu viel CO2 je Kilometer ausstoßen, müssen höhere Kfz-Steuern zahlen.
Die neue CO2-Staffelung sieht so aus:
Damit soll ein größerer Anreiz zu verbrauchsärmeren Antrieben mit niedrigerem CO2-Ausstoß gelegt werden.
Ab dem 1.1.2021 erhöht sich die Pendlerpauschale (zw. Wohnung und erster Betriebsstätte) um 0,05 Euro auf 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer. Die Pauschale gilt auch für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Ab 2021 wird es pro Kind monatlich 15 Euro mehr Kindergeld geben. In absoluten Zahlen bedeutet das:
Gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag für beide Eltern zusammen auf 8388 Euro und der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende bleibt wegen der Corona-Krise bei den in diesem Jahr eingeführten 4.008 Euro im Monat.
Topverdienern ab einem gemeinsamen Einkommen von 300.000 Euro im Jahr (bisher: 500.000 Euro/Jahr) steht kein Elterngeld zu.
Weitere, darüber hinaus gehende und konkretere Informationen zu gesetzlichen Änderungen und Regelungen in 2021 finden Sie u.a. hier: