Auch die Beitragsbemessungsgrenzen bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung ändern sich erneut. Mit Wirkung zum 1. Januar wurde die Grenze in den alten Bundesländern von 5.800 Euro auf 5.950 Euro angehoben. In den neuen Bundesländern steigt der Wert von 4.900 Euro auf 5.000 Euro im Monat. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung wurde die Bemessungsgrenze ebenfalls um monatlich 112,50 Euro erhöht.
Noch ein Tipp: Einige Änderungen wurden bereits 2013 beschlossen und sind damit für die Einkommensteuererklärung relevant.
Steueränderungen 2014 im Überblick:
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